Wir über uns
Die Kanzlei von Prof. Dr. Reck ist ein Unternehmen, das auf ein über 15-jähriges Bestehen zurückblicken kann. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist die Erstellung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wobei zwei Schwerpunkte hervorzuheben sind, zum einen die Prüfung von Schlussrechnungen von Insolvenzverwaltern und zum anderen die Erstellung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften, deren Mittelpunkt die Insolvenzverschleppung und die Insolvenzstraftaten gemäß § 283 StGB bilden. Darüber hinaus werden Gutachten zu spezifischen Fragestellungen im Rahmen von Zivilprozessen erstellt.
Ein weiteres Spezialgebiet des Unternehmens stellt die Übernahme von Zwangsverwaltungen dar.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein hoch spezialisiertes Unternehmen, welches nach dem Motto „Klasse statt Masse“ arbeitet. Daher agiert das Unternehmen auch nur mit einem Stammpersonal von neun weiteren Mitarbeitern, um die anstehenden Aufträge, ohne Abstimmungsverluste, optimal zu erledigen.
Die hohe Qualität der Arbeit wird dadurch gewährleistet, dass der Unternehmensgründer fast ein Jahrzent bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg als leitender Wirtschaftsreferent tätig war, wobei die Begutachtung von Wirtschafts- und Steuerstraftaten im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stand. Seine hohe fachliche Expertise kommt auch darin zum Ausdruck, dass er an der Otto von Guericke-Universität in Magdeburg schon seit mehreren Jahren einen Lehrauftrag für Wirtschafts-, Steuer- und Steuerstrafrecht hat und im Jahr 2013 zum Professor ernannt wurde. Vor diesem Hintergrund mag es auch nicht verwundern, dass der Gründer des Unternehmens verschiedene Fachpublikationen veröffentlicht hat, wovon einige unter Publikationen exemplarisch aufgeführt sind.